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Stiftung & Genossenschaft

Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen und Konzepte. In unserer turbulenten Zeit ist es sinnvoll und notwendig den Blick zu weiten und neue Lösungen in Betracht zu ziehen. Viele Mandanten sind überrascht, dass bestimmte Lösungen und Konzepte nicht nur für Großverdiener optimale Möglichkeiten bieten, sondern auch für den Klein- und Mittelstand bestens geeignet sind. Dabei geht es fast immer um deutlich mehr als eine reine Steueroptimierung. Genauso entscheidend ist der Vermögensschutz, die langfristige Vorbereitung einer stress- und konfliktfreien Übertragung von Vermögen in die nächsten Generationen, der Erhalt von Familienvermögen und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten.

Haben Sie schon einmal überlegt Ihr Vermögen oder Ihren Geschäftsbetrieb unter eine Genossenschaft zu bringen? Kaum einer unserer Mandanten hat vorher über die Vorteile der kleinen Genossenschaft nachgedacht. Mit dieser Rechtsform bieten sich Möglichkeiten, die allein der Genossenschaft vorbehalten sind. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass bei der Genossenschaft – anders als zum Beispiel bei einer herkömmlichen GmbH – die Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund steht, sondern die Förderung und Unterstützung der Mitglieder der Genossenschaft. Darüber hinaus bringt die Genossenschaft entscheidende Vorteile im Hinblick auf die Erbschaftssteuer. Zu den Besonderheiten dieser Rechtsform beraten wir Sie gern.

Gerade in den letzten Jahren ist die Familienstiftung stark in den Fokus des Interesses für unsere Mandanten gerückt. Auch hier geht es neben steuerlichen Vorteilen ganz entscheidend um den Vermögensschutz und die frühzeitige Klärung der Vermögensnachfolge. Dabei muss man nicht Millionär sein, um die Vorzüge einer Familienstiftung zu nutzen. Im Regelfall und je nach Gründungskonzept kann man eine solche Familienstiftung mit 100.000,00 € gründen. Um die Möglichkeiten und Vorzüge der Familienstiftung optimal nutzen zu können, benötigen Sie eine maßgeschneiderte Satzung und kompetente Beratung. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Je nach Ausgangssituation und Zielsetzung gibt es darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel stille Gesellschaften, atypisch stille Gesellschaften und auch besondere Ausgestaltungen von Personengesellschaften, die eine Gewinnversteuerung deutlich unterhalb des Spitzensteuersatzes ermöglichen. Je nach Ausgangssachverhalt lassen sich so zum Beispiel unerwünschte Umsatzsteuerbelastungen vermeiden und Ertragssteuerreduzierungen von 10 % bis 20 % realisieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die es gibt.